Speiser & Kissel, Rechtsanwälte
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Aktuelles

Haben die Parteien eines BGB-Werkvertrages Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart

Leitsatz 1. Haben die Parteien eines BGB-Werkvertrages Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart, folgt ein etwaiger Rückzahlungsanspruch aufgrund eines sich nach einer Abrechnung ergebenden Überschusses aus dem Vertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. November 2007, VII ZR 130/06, BauR 2008, 540 = NZBau 2008, 256; Urteil vom 24. Januar 2002, VII ZR 196/00, BauR 2002, […]

Aus der Kategorie: Rechtsprechung aus dem Baurecht

Nachforderung nicht ausgeschlossen (veröffentlicht im privaten Eigentum August 2014)

Aus der Kategorie: Aufsätze

Typische Fehler bei der Kündigung von Mietern (veröffentlicht im privaten Eigentum November 2012)

Aus der Kategorie: Aufsätze

Zur Frage der Umlagefähigkeit von Kosten der Trinkwasseruntersuchung (veröffentlicht im privaten Eigentum August 2012)

Aus der Kategorie: Aufsätze

Sachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigungsverbot – konzernzugehörige Verleihunternehmen – Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung – Vermutung der Gewinnerzielungsabsicht

… die NRF schloss ausschließlich befristete Arbeitsverträge ab, in denen auf die für die M geltenden tariflichen Regelungen … … Juni 2006 einen befristeten Arbeitsvertrag auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 TzBfG für den Zeitraum vom 01. Juli 2006 bis … Form nicht zulässige Abschluss befristeter Arbeitsverträge für den Konzern direkte … … […]

Inkongruente Deckung – Zahlung über Konto der Ehefrau

Leitsatz Erfolgt die Entgeltzahlung nicht über das Konto des späteren Insolvenzschuldners, über das üblicherweise die Gehaltszahlungen erfolgen, sondern über das Konto einer dritten Person, der die dafür erforderlichen Mittel zuvor vom Schuldner zur Verfügung gestellt worden sind, liegt in der Regel eine inkongruente Deckung vor. Eine derartige Befriedigung erfolgt nicht „in der Art“, in der […]

Mindestentgelt in der Pflegebranche

Leitsatz Das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen. Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. November 2012 – 4 Sa 48/12 – wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Tatbestand 1 […]

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