Speiser & Kissel, Rechtsanwälte
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Kanzlei

In den letzten Jahrzehnten hat die Welle der Spezialisierungen zunehmend auch die Anwaltschaft erfasst. Private Mandanten und Wirtschaftsunternehmen erwarten kompetenten rechtlichen Rat von Anwälten auf den Rechtsgebieten, denen ihr Problem zuzuordnen ist.

Vor diesem Hintergrund haben wir frühzeitig unseren Tätigkeitsbereich auf das Zivilrecht einschließlich Inkasso beschränkt und hierbei Schwerpunktgebiete gebildet.

Serviceorientierung und eine umfassende individuelle Beratung sind uns ebenso wichtig wie die Prozessvertretung und alle weiteren Dienstleistungen einer Kanzlei. Dabei beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht nur auf das Rhein-Main Gebiet. Wir sind auch überregional tätig und an allen Amts- und Landgerichten vertretungsbefugt. Dres. Speiser und Kissel sind darüber hinaus an allen Oberlandesgerichten vertretungsbefugt. Schließlich arbeiten wir in Kooperation mit verschiedenen Kanzleien im Bundesgebiet zusammen, welche uns aus langjähriger Zusammenarbeit als besonders qualifiziert bekannt sind.

Zu unserer Mandantschaft gehören bekannte Unternehmen der deutschen Wirtschaft, welche auch unsere effiziente Forderungsbeitreibung seit Jahrzehnten schätzen. Basis einer effizienten Mahnabteilung und Zwangsvollstreckung ist insoweit auch ein kompetenter Mitarbeiterstab von Rechtsanwaltsfachangestellten.

Wir wissen: Der Erfolg einer Kanzlei hängt vom Erfolg ihrer Mandanten ab. Neben einer kompetenten und spezialisierten Anwaltschaft ist es dabei nach unserer Auffasung genauso entscheidend, dass durch erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter ein reibungsloser Ablauf sichergestellt ist. Hierfür werden wir von unserer Mandantschaft besonders geschätzt.